AGB

Lesen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für eine transparente Zusammenarbeit.

In diesem Abschnitt finden Sie klare Regelungen und Bedingungen, die unsere Dienstleistungen und Geschäftsprozesse bei Customized Garage verbindlich festlegen.

Stand 01.09.2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – The Customized Garage

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Lieferungen zwischen der Kfz-Werkstatt The Customized Garage und ihren Kunden.

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

§ 2 Vertragsabschluss

Angebote der Werkstatt sind freibleibend.

Ein Vertrag kommt zustande durch

– eine Terminvereinbarung (telefonisch, schriftlich oder persönlich), oder

– eine schriftliche Auftragsbestätigung, oder

– die Ausführung der Arbeiten.

Mit der Terminvereinbarung erteilt der Kunde verbindlich den Auftrag zur Durchführung der vereinbarten Arbeiten.

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem vereinbarten Auftrag und den Angaben des Kunden zum Fahrzeug und zum Leistungsbedarf.

§ 3 Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Rechnungen sind sofort nach Abholung des Fahrzeugs und Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

Die Werkstatt kann angemessene Vorschusszahlungen verlangen, insbesondere bei kostenintensiven Ersatzteilbestellungen.

§ 4 Ersatzteile und Altteile

Eingebaute Ersatzteile gehen mit dem Einbau in das Eigentum des Kunden über.

Ausgebaute Altteile verbleiben in der Werkstatt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

§ 5 Abholung und Standgebühren

Der Kunde ist verpflichtet, sein Fahrzeug nach Fertigstellung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen, abzuholen.

Erfolgt die Abholung nicht rechtzeitig, kann die Werkstatt Standgebühren berechnen:

– Freiluftstellplatz: bis zu 15 € pro Tag

– Hallenunterbringung: bis zu 25 € pro Tag

Die Standgebühren werden ab dem ersten Tag nach Ablauf der Abholfrist berechnet. Die Werkstatt informiert den Kunden rechtzeitig über die Fertigstellung und den Beginn der Frist. Die Abholung kann während der regulären Öffnungszeiten erfolgen; besondere Abholtermine müssen mit der Werkstatt vereinbart werden. Sollte der Kunde auf Wunsch eine längere Verwahrung des Fahrzeugs benötigen, ist eine individuelle Vereinbarung möglich und die Gebühren richten sich nach den jeweils gültigen Preisen der Werkstatt.

§ 6 Termine und Ausfallgebühren

Vereinbarte Werkstatttermine sind verbindlich.

Eine kostenfreie Absage oder Verschiebung ist möglich bis spätestens:

– 24 Stunden vor Beginn bei Standardterminen (z. B. Inspektion, Reifenservice, kleinere Reparaturen),

– 48 Stunden vor Beginn bei umfangreichen Reparaturen oder Terminen mit bestellten Ersatzteilen.

Erfolgt die Absage oder Verschiebung später oder erscheint der Kunde ohne Mitteilung nicht, behält sich die Werkstatt vor, eine Ausfallpauschale von 50 € zu berechnen.

Bei umfangreichen Reparaturaufträgen oder individuell bestellten Ersatzteilen kann zusätzlich eine Pauschale von bis zu 10 % des kalkulierten Auftragswertes erhoben werden.

Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 7 Mahnverfahren / Verzugskosten

Der Kunde gerät nach Ablauf des in der Rechnung angegebenen Zahlungsziels automatisch in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf (§ 286 Abs. 3 BGB).

Für Mahnungen im laufenden Forderungsprozess berechnet die Werkstatt folgende pauschale Verzugskosten:

  • 1. Mahnung: 5,00 €
    • 2. Mahnung: 10,00 €

Zusätzlich können ab Verzug gesetzliche Verzugszinsen berechnet werden (§ 288 BGB).

Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass geringere Kosten entstanden sind.

§ 8 Gewährleistung / Garantie

Die Werkstatt übernimmt die gesetzliche Gewährleistung ausschließlich auf die von ihren durchgeführten Reparatur- und Wartungsarbeiten am Fahrzeug. Diese Klarstellung dient der Transparenz und macht deutlich, dass sich die Gewährleistung nicht auf Fremdteile oder sonstige, nicht von der Werkstatt erbrachte Leistungen erstreckt.

Für die Funktion oder Haltbarkeit der eingebauten Ersatzteile übernimmt die Werkstatt keine Garantie oder Gewährleistung. Ansprüche bestehen ausschließlich im Rahmen der jeweiligen Herstellergarantie, sofern vorhanden. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde eigenmächtig Änderungen oder Reparaturen am Fahrzeug oder Ersatzteil vornimmt, die im Zusammenhang mit der beanstandeten Leistung stehen.

§ 9 Haftung

Die Werkstatt haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Werkstatt nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Für im Fahrzeug belassene Gegenstände übernimmt die Werkstatt keine Haftung, es sei denn, die Aufbewahrung wurde ausdrücklich vereinbart.

§ 10 Eigentumsvorbehalt / Unternehmerpfandrecht

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben eingebaute Ersatzteile Eigentum der Werkstatt.

Die Werkstatt hat für ihre Forderungen aus dem Auftrag ein gesetzliches Pfandrecht am Fahrzeug des Kunden.

§ 11 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Details ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Werkstatt.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.